Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA)

Der SGA ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen. Der SGA setzt sich aus der/die Schulleiter/in und je drei VertreterInnen der LehrerInnen, der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigen zusammen. Mindestens zweimal im Schuljahr versammeln sich die Mitglieder des SGA zu einer Sitzung. Die Mitglieder des SGA entscheiden zum Beispiel über die Durchführung von schulbezogenen Veranstaltungen, Änderungen der Hausordnung, die Einteilung der schulautonom freien Tage, die Durchführung von Sammlungen oder andere Vorhaben, die die Gestaltung des Schulbetriebes betreffen.


SGA-Mitglieder

Der Schulgemeinschaftsausschuss für das Schuljahr 2023/24 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:


Schulleitung


SchülerInnenvertretung 2024/25

Amjad Al-Basha, 4BK
Ela Nur Berber, 4BK
Gregor Unger, 3BK

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Elternvertretung

Das Mitspracherecht der Eltern wird durch die Mitglieder des Elternvereins (siehe Kontaktdetails Elternverein) wahrgenommen.